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Wohnung
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Zur Miete
€ 458
AKTUALISIERT
Sofort einziehen Wohnen im Herzen von Enzenkirchen Gemütliche 82,86m² Wohnung Top 9 mit Balkon
Enzenkirchen
· 80 m² · 2 Zimmer · Wohnung
· Parkplatz · Balkon
Enzenkirchen · 80 m² · 2 Zimmer · Wohnung · Parkplatz · Balkon
Miete Wohnung EUR 504,59 Miete Stellplatz EUR 30,31 Betriebskosten EUR 175,60 Heizkosten EUR 69,23 Kaution EUR 2338,02 Da das Projekt in der Errichtung vom Land Oberösterreich gefördert wurde (Sanierungsförderung), müssen potentielle Mieter folgende Förderungskriterien erfüllen um eine Wohnung mieten zu können: 1. Das Jahreshaushaltseinkommen einer förderbaren darf bei einer Person nicht mehr als 50.000 Euro und bei zwei Personen nicht mehr als 85.000 Euro betragen. Für jede weitere Person ohne Einkommen im Haushalt der Förderungswerberin oder des Förderungswerbers erhöht sich der Betrag um jeweils 7.500 Euro oder um jeweils 8.500 Euro, wenn die Person erheblich behindert ist und aus diesem Grund erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird. Für jedes Kind, das nicht im Haushalt der Förderungswerberin oder des Förderungswerbers lebt, für das aber Alimentationszahlungen zu leisten sind, erhöhen sich die Einkommensgrenzen jeweils um 7.500 Euro oder 8.500 Euro, wenn für das Kind erhöhte Familien
Miete Wohnung EUR 504,59 Miete Stellplatz EUR 30,31 Betriebskosten EUR 175,60 Heizkosten EUR 69,23 Kaution EUR 2338,02 Da das Projekt in der Errichtung vom Land Oberösterreich gefördert wurde (Sanierungsförderung), müssen potentielle Mieter folgende Förderungskriterien erfüllen um eine Wohnung mieten zu können: 1. Das Jahreshaushaltseinkommen einer förderbaren darf bei einer Person nicht mehr als 50.000 Euro und bei zwei Personen nicht mehr als 85.000 Euro betragen. Für jede weitere Person ohne Einkommen im Haushalt der Förderungswerberin oder des Förderungswerbers erhöht sich der Betrag um jeweils 7.500 Euro oder um jeweils 8.500 Euro, wenn die Person erheblich behindert ist und aus diesem Grund erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird. Für jedes Kind, das nicht im Haushalt der Förderungswerberin oder des Förderungswerbers lebt, für das aber Alimentationszahlungen zu leisten sind, erhöhen sich die Einkommensgrenzen jeweils um 7.500 Euro oder 8.500 Euro, wenn für das Kind erhöhte Familien
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