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Wohnung
·
Zur Miete
€ 868
Lichtdurchflutete 3 Zimmer Wohnung mit Balkon in ruhiger Lage geförderte Miete 3 Zimmer
Sankt Anna am Aigen
· 74 m² · 3 Zimmer · Wohnung
· Keller · Balkon
Sankt Anna am Aigen · 74 m² · 3 Zimmer · Wohnung · Keller · Balkon
Diese wunderschöne 3-Zimmer-Wohnung befindet sich im Obergeschoss und ist auf 73,5 m² optimal aufgeteilt. Sie verfügt über eine weitläufigen Wohn-/Kochbereich, 2 Schlafzimmer, Bad/WC getrennt - jeweils mit Fenster, Abstellnische und Vorraum. Zusätzlich bietet einBalkon (8 m²) Platz für Ihren individuellen Freiraum und lädt zum Verweilen. Weiters verfügt die Wohnung über ein Kellerabteil, welches für zusätzlichen Stauraum sorgt und auch ein PKW-Abstellplatz im Freien ist bereits in der Miete inkludiert. Es handelt sich um eine geförderte Wohnung. Das bedeutet, dass der Mieter/die Mieterin bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss: 1) Österreichische Staatsbürgerschaft, EU-Bürger oder diesen gleichgestellte Personen bzw. Aufenthalt länger als 5 Jahre in Österreich mit aufrechter Arbeitsbewilligung. 2) Einkommensgrenzen: (JahresNETTOeinkommen) 1 Person: EUR 49.600 2 Personen: EUR 74.400 Jede weitere Person: + EUR 6.570 3) Die geförderte Wohnung muss als Hauptwohnsitz bewohnt werden. Beschre
Diese wunderschöne 3-Zimmer-Wohnung befindet sich im Obergeschoss und ist auf 73,5 m² optimal aufgeteilt. Sie verfügt über eine weitläufigen Wohn-/Kochbereich, 2 Schlafzimmer, Bad/WC getrennt - jeweils mit Fenster, Abstellnische und Vorraum. Zusätzlich bietet einBalkon (8 m²) Platz für Ihren individuellen Freiraum und lädt zum Verweilen. Weiters verfügt die Wohnung über ein Kellerabteil, welches für zusätzlichen Stauraum sorgt und auch ein PKW-Abstellplatz im Freien ist bereits in der Miete inkludiert. Es handelt sich um eine geförderte Wohnung. Das bedeutet, dass der Mieter/die Mieterin bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss: 1) Österreichische Staatsbürgerschaft, EU-Bürger oder diesen gleichgestellte Personen bzw. Aufenthalt länger als 5 Jahre in Österreich mit aufrechter Arbeitsbewilligung. 2) Einkommensgrenzen: (JahresNETTOeinkommen) 1 Person: EUR 49.600 2 Personen: EUR 74.400 Jede weitere Person: + EUR 6.570 3) Die geförderte Wohnung muss als Hauptwohnsitz bewohnt werden. Beschre
€ 868