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Wohnung
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Zur Miete
€ 459
Gemütliche Garconniere mit Einbauküche in Reininghaus geförderte Miete 1 Zimmer
Pappenheimgasse, Sankt Leonhard
· 41 m² · 1 Zimmer · Wohnung
· Keller · Ausgestattete Küche
Pappenheimgasse, Sankt Leonhard · 41 m² · 1 Zimmer · Wohnung · Keller · Ausgestattete Küche
Die 1-Zimmer-Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoss und verfügt über einen Wohn-/Koch-/Schlafbereich, Badezimmer mit Dusche und WC sowie über einen Vorraum. Die Wohnung ist mit einem Küchenblock inkl. E-Geräte ausgestattet. Zusätzlich bietet eine Loggia (5,4 m²) Platz für Ihren individuellen Freiraum und lädt zum Verweilen ein. Weiters bietet ein Kellerabteil zusätzlichen Stauraum. Bei Anmietung dieser Wohnung ist ein Beitritt zur Genossenschaft verpflichtend - Mitgliedschaftsbeitrag € 57,- pro Vertragspartner einmalig Ein Tiefgaragenplatz ist optional und wird nach Warteliste vergeben; die Vergabe ist mit Wartezeit verbunden. Es handelt sich um eine geförderte Wohnung. Das bedeutet, dass der Mieter/die Mieterin bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss: 1) Österreichische Staatsbürgerschaft, EU-Bürger oder diesen gleichgestellte Personen bzw. Aufenthalt länger als 5 Jahre in Österreich mit aufrechter Arbeitsbewilligung. 2) Einkommensgrenzen: (JahresNETTOeinkommen) 1 Person: EUR 49.600
Die 1-Zimmer-Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoss und verfügt über einen Wohn-/Koch-/Schlafbereich, Badezimmer mit Dusche und WC sowie über einen Vorraum. Die Wohnung ist mit einem Küchenblock inkl. E-Geräte ausgestattet. Zusätzlich bietet eine Loggia (5,4 m²) Platz für Ihren individuellen Freiraum und lädt zum Verweilen ein. Weiters bietet ein Kellerabteil zusätzlichen Stauraum. Bei Anmietung dieser Wohnung ist ein Beitritt zur Genossenschaft verpflichtend - Mitgliedschaftsbeitrag € 57,- pro Vertragspartner einmalig Ein Tiefgaragenplatz ist optional und wird nach Warteliste vergeben; die Vergabe ist mit Wartezeit verbunden. Es handelt sich um eine geförderte Wohnung. Das bedeutet, dass der Mieter/die Mieterin bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss: 1) Österreichische Staatsbürgerschaft, EU-Bürger oder diesen gleichgestellte Personen bzw. Aufenthalt länger als 5 Jahre in Österreich mit aufrechter Arbeitsbewilligung. 2) Einkommensgrenzen: (JahresNETTOeinkommen) 1 Person: EUR 49.600
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