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Wohnung
·
Zum Kauf
€ 78 000
€ 962/m²
PROVISIONSFREI Judenburg Eigentum 3 Zimmer
Sankt Peter ob Judenburg
· 81 m² · 3 Zimmer · Wohnung
· Keller · Aufzug
Sankt Peter ob Judenburg · 81 m² · 3 Zimmer · Wohnung · Keller · Aufzug
Achtung: Keine (!) Anlegerwohnung, diese Wohnung wird ausschließlich an Endverbraucher verkauft, es gelten die Regelungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes. Die 3-Zimmer-Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoss mit Lift und verfügt über eine Küche (ohne Küchenblock), einen Wohnraum, 2 Zimmer, Badezimmer, separatem WC sowie über einen Vorraum und einen Abstellraum. Zusätzlich bietet eine Loggia (6,8 m²) Platz für Ihren individuellen Freiraum und lädt zum Verweilen ein. Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Loggia als Wohnfläche (Gesamt ca. 88,16 m²) zählt. Weiters verfügt die Wohnung über ein Kellerabteil, welches zusätzlichen Stauraum bietet. Es handelt sich um eine geförderte Wohnung. Das bedeutet, dass der Mieter/die Mieterin bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss: 1) Österreichische Staatsbürgerschaft, EU-Bürger oder diesen gleichgestellte Personen bzw. Aufenthalt länger als 5 Jahre in Österreich mit aufrechter Arbeitsbewilligung. 2) Einkommensgrenzen: (JahresNETTOeinkommen) 1
Achtung: Keine (!) Anlegerwohnung, diese Wohnung wird ausschließlich an Endverbraucher verkauft, es gelten die Regelungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes. Die 3-Zimmer-Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoss mit Lift und verfügt über eine Küche (ohne Küchenblock), einen Wohnraum, 2 Zimmer, Badezimmer, separatem WC sowie über einen Vorraum und einen Abstellraum. Zusätzlich bietet eine Loggia (6,8 m²) Platz für Ihren individuellen Freiraum und lädt zum Verweilen ein. Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Loggia als Wohnfläche (Gesamt ca. 88,16 m²) zählt. Weiters verfügt die Wohnung über ein Kellerabteil, welches zusätzlichen Stauraum bietet. Es handelt sich um eine geförderte Wohnung. Das bedeutet, dass der Mieter/die Mieterin bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss: 1) Österreichische Staatsbürgerschaft, EU-Bürger oder diesen gleichgestellte Personen bzw. Aufenthalt länger als 5 Jahre in Österreich mit aufrechter Arbeitsbewilligung. 2) Einkommensgrenzen: (JahresNETTOeinkommen) 1
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