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Etagenwohnung
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Preis auf Anfrage
JUNGES WOHNEN geförderte 2 Zimmer Genossenschaftswhg. Mit Balkon und PKW Abstellplatz ab Mai 2019 bezugsfertig
St Valentin
· 2 Zimmer · 1 Badezimmer · Etagenwohnung
· Balkon · Aufzug
St Valentin · 2 Zimmer · 1 Badezimmer · Etagenwohnung · Balkon · Aufzug
Junges wohnen. Geförderte 2-Zimmer Genossenschaftswhg. Mit Balkon und PKW-Abstellplatz ab Mai 2019 bezugsfertig JUNGES WOHNEN: Geförderte 2. Zimmer Genossenschaftswohnung Die Wohneinheit Top 5 hat eine Wohnnutzfläche i. H. v. 58,83 m² und gliedert sich in eine großzügige Wohn-Essküche, einen Balkon, ein Abstellraum, ein Vorraum, ein separates WC sowie ein Bad mit Badewanne. Zusätzlich gibt es noch ein Abstellraum im Erdgeschoss sowie einen KFZ-Abstellplatz. Die Wohnung wird mittels zentraler Biogas-Heizung beheizt, welche ebenfalls für das Warmwasser zuständig ist. Ein Lift ist nicht vorhanden. Geförderte wohnungen dürfen nur an förderungswürdige personen vergeben werden kriterien: österreichische staatsbürger oder diesen gleichgestellte. Die dringenden Wohnbedarf haben (Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung). Und folgende Obergrenzen des Familiennettoeinkommens nicht übersteigen: Personenzahl Jahresnettoeinkommen 1
Junges wohnen. Geförderte 2-Zimmer Genossenschaftswhg. Mit Balkon und PKW-Abstellplatz ab Mai 2019 bezugsfertig JUNGES WOHNEN: Geförderte 2. Zimmer Genossenschaftswohnung Die Wohneinheit Top 5 hat eine Wohnnutzfläche i. H. v. 58,83 m² und gliedert sich in eine großzügige Wohn-Essküche, einen Balkon, ein Abstellraum, ein Vorraum, ein separates WC sowie ein Bad mit Badewanne. Zusätzlich gibt es noch ein Abstellraum im Erdgeschoss sowie einen KFZ-Abstellplatz. Die Wohnung wird mittels zentraler Biogas-Heizung beheizt, welche ebenfalls für das Warmwasser zuständig ist. Ein Lift ist nicht vorhanden. Geförderte wohnungen dürfen nur an förderungswürdige personen vergeben werden kriterien: österreichische staatsbürger oder diesen gleichgestellte. Die dringenden Wohnbedarf haben (Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung). Und folgende Obergrenzen des Familiennettoeinkommens nicht übersteigen: Personenzahl Jahresnettoeinkommen 1
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